In unserer Kanzlei stehen die Interessen des Mandanten im Mittelpunkt.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache und wir wollen zufriedene Mandanten, die sich gut beraten fühlen.
Die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete resultiert nicht nur aus den verschiedenen Vorlieben unserer Anwälte, sondern soll vor allem die berufliche Kompetenz steigern. Eine kompetente Rechtsberatung setzt aus unserer Sicht voraus, dass ein Anwalt sich in seinem Fachgebiet rechtssicher bewegen kann. Dies ist unserer Auffassung nur möglich, wenn der Anwalt die Möglichkeit hat, sich ausschließlich mit dem von ihm betreuten Rechtsgebiet zu befassen und sich in diesem Gebiet auch regelmäßig fortbildet. Durch die Verleihung der Fachanwaltstitel bürgen wir daher auch für die Kompetenz unserer Tätigkeit als auch für die kontinuerliche Weiterbildung.
Selbstverständlich helfen wir aber auch bei Fragen außerhalb unserer Fachgebiete weiter.
Wir stehen Ihnen mit unserem Rat sowohl in privaten wie auch unternehmerischen Belangen und Existenzgründungen zur Seite
Unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen:
Eine erste Beratung kostet 190 EUR (zzgl. USt. und etwaigen Auslagen), insgesamt somit 226,10 EUR.
Generell werden sämtliche Leistungen nach einer einheitlichen Gebührenordnung berechnet. Dies schafft Transparenz. Gerne geben wir Ihnen schon beim ersten Beratungsgespräch einen klaren Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Hierbei wird selbstverständlich ihre Rechtsschutzversicherung berücksichtigt (falls vorhanden).
Auch bei der Frage, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe haben, sind wir Ihnen behilflich.
Die Kosten der weiteren Tätigkeit berechnen sich anhand der Gebührentabelle (RVG). Hierfür maßgeblich ist der gesamte Gegenstandswert der Angelegenheit.